VIGGEBV 2012 – viggebv_2012
Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet: 2012-11-22
Eingangsformel –
§ 1 – Gebühren und Auslagen
Behörden des Bundes erheben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Gebühren nach Maßgabe des § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes. Zusätzlich zu den Gebühren erheben die Behörden des Bundes Auslagen nach § 7 Absatz 1 Satz 1…